Samstag, 9. Mai 2020

Vatikan investiert 100 Mio Goldtaler in Entwicklung eines Gebetes gegen Corona


Impfstoffentwicklung war gestern! Aufgrund der zahlreichen Proteste gegen eine angebliche Zwangsimpfung schlägt der Vatikan einen alternativen Weg vor. Damit ab dem 15. Mai eine Gebetspflicht rechtskräftig eingeführt werden kann, wurde Art. 4 GG (Religionsfreiheit) zum Wohle und als Gemeinheit ausgehebelt. Das dafür notwendige Gebet soll ohne Nebenwirkungen und Risiken auskommen und kann flächendeckend eingesetzt werden. Ziel des Vatikans ist es, Bill Gates bei der geistigen Versklavung der Menschheit zuvorzukommen. Mehr dazu im Artikel.




Vatikan – Papst Franziskus und der Vatikan sind in großer Sorge um die Menschheit. Der Allmächtige bestraft uns, indem er das Corona-Virus über die Welt gebracht hat. Zum Ärger des Papstes sind gerade Länder betroffen, in denen das Christentum sehr stark ist – Italien, Spanien, die USA und Brasilien. Hatten am Ende doch die Moslems oder Juden Recht? Israel zum Beispiel hat noch nicht einmal 250 Corona-Tote zu beklagen. Alle arabischen Staaten gemeinsam haben weniger als halb so viele Infizierte wie Italien – vielleicht eine Folge der ohnehin allgegenwärtigen Verschleierung?

Um diese christenfeindlichen Tendenzen aus der Welt zu schaffen, soll nun in ein spezielles Gebet investiert werden. „Mit diesem Gebet werden wir Gott wieder auf unsere Seite ziehen“, erklärt Jorge Mario Kardinal Bergoglio SJ alias Monsignore Franziskus. „Wir werden ihm offenbaren, wie viel gläubiger wir sind. Nach Einführung des neuen Gebetes erwarten wir zahlreiche Auferstehungen im christlichen Abendland sowie steigende Infektionszahlen in Nah-Ost.“ Natürlich sei es für die gewünschte Wirkung unabdinglich, dass dieses Gebet regelmäßig von allen Europäern gesprochen werde.

Da Staat und Kirche in Deutschland noch nicht getrennt sind, nutzt der Vatikan seinen Einfluss, damit das Gebet in großem Maßstab gesprochen werden soll. Daher wurde vom Bundestag im Eilverfahren eine Gebetspflicht beschlossen, die ab dem 15. Mai greifen soll. Artikel 4 des Grundgesetzes verspricht allen Bürgern uneingeschränkte Religionsfreiheit. Diese kann und wird nun vom Parlament zum Wohle der Gemeinheit ausgehebelt.

„Natürlich gibt es Gebete, die sinnvoll sind – gerade wenn es um Kinder geht, kann man schon mal für den reibungslosen Heilungsprozess einer Wunde beten. Aber dieses spezielle Gebet ist reine Gehirnwäsche! Damit wollen die da oben uns Gedanken injizieren!“, ist sich Jan (42), besorgter Bürger, sicher.

Die Chancen, dass das Gebet bis zum 15. Mai fertig wird, stehen dank einer Investition von hundert Millionen Goldtalern in religiöse Forschungsprojekte gut. Aktuell läuft eine Beta-Version in kleineren afrikanischen Ländern. Statistiker des RKI beobachten die offiziellen Zahlen der örtlichen Regierungen. Auch Virologe Christian Drosten ist sich sicher: „Sollte ein wirksames Gebet gefunden werden, kann dessen positiver Effekt ausschließlich mit einer flächendeckenden Gebetspflicht erreicht werden. Nur Virologen in ausschließlich meiner Position können diesen komplexen Sachverhalt beurteilen. Mehr dazu in meinem persönlichen Podcast.“

Sollte das Gebet funktionieren, verspricht die Kirche, dass Corona binnen 5 Jahren weitgehend verschwunden sein wird. Wird der Erfolg eintreten, so hat sich der Staat bereits dazu verpflichtet, Gegenleistungen zu erbringen. Die Kirchensteuer wird nicht nur um 50 % steigen, sondern auch wieder verpflichtend für alle Deutschen. Des Weiteren wurde ein Vertrag unterzeichnet, der sicherstellt, dass für mindestens 1.000 Jahre alle religiösen Unterdrückungsmaßnahmen mit Staatsgewalt durchgesetzt werden.

Autor: Thomas Irlbeck

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Bilder (verändert):
1) Tulipano Rosso, CC BY-SA 4.0
2) pixabay.com, Lizenzfrei
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